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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 7/13 ZVW   

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https://dejure.org/2013,105509
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 7/13 ZVW (https://dejure.org/2013,105509)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.04.2013 - L 13 AS 7/13 ZVW (https://dejure.org/2013,105509)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. April 2013 - L 13 AS 7/13 ZVW (https://dejure.org/2013,105509)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 7/13
    Am 4. März 2010 haben die Kläger die Fortführung des Rechtsstreits beantragt und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - und auf die dort dargelegte Kritik des BVerfG an der Bemessung der Regelsätze für Kinder verwiesen.

    Eine rückwirkende Anwendung der Erwägungen, die das BVerfG in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (Az. 1 BvL 1/09 u. a., in: BVerfGE 125, 175 ff. - SGb 2010, 227) angestellt hat, kann ebenfalls nicht erfolgen, da das BVerfG ausdrücklich eine Anwendung für die Vergangenheit ausgeschlossen hat.

    Mit Blick auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger vom 2. Oktober 2012 ist zu ergänzen, dass eine ggf. festzustellende weitere, eigenständige Begründungslinie - insoweit haben die Kläger zutreffend auf die Ausführungen des BVerfG in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (BVerfGE 125, 175 - 219 -) hingewiesen - für die Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm, deren Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz durch das BVerfG bereits festgestellt ist, nicht mehr zulässiger Gegenstand einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG sein kann, denn die Verfassungswidrigkeit der maßgeblichen Vorschriften in §§ 20 Abs. 2 und 3, 28 Abs. 1 SGB II ist durch das BVerfG bereits mit allgemein verbindlicher Wirkung geklärt.

    Der Umfang der Bindungswirkung ist hier nicht zweifelhaft (hierzu W. Meyer, in: von Münch/Kunig, GG, 6. Auflage 2012, Art. 100 Rdn. 29), denn das BVerfG hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (BVerfGE 125, 175 - 176 f. -) die maßgeblichen Rechtsvorschriften betreffend die Regelleistung für mit dem GG unvereinbar erklärt (Ziffer 1 der Entscheidungsformel) und zugleich festgelegt, dass sie bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis spätestens zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar sind (Ziffer 2 der Entscheidungsformel).

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 11/10 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2006/2007 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 7/13
    Bei Ansprüchen auf Übernahme eines Schulbedarfs handelt es sich um eigenständige abtrennbare Streitgegenstände, die isoliert und unabhängig von den übrigen Grundsicherungsleistungen geltend gemacht werden können (BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R - juris Rdn. 15, m. w. N.).

    Auch das BSG hat - unter ausdrücklichem Hinweis auf die diesbezügliche Rechtsprechung des BVerfG - dies konkret in Bezug auf Kosten für Schulmaterial durch Urteil vom 10. Mai 2011 nochmals klargestellt (- B 4 AS 11/10 R -) und hat zugleich einen Anspruch der dortigen Kläger auf ein rückzahlungsfreies Darlehen zur Deckung des geltend gemachten Schulbedarfs ebenso verneint (a. a. O., Rdn. 18 ff.) wie eine Absetzung des notwendigen Schulbedarfs vom Einkommen (dort: Kindergeld, a. a. O. Rdn. 21 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 6/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 7/13
    Die Kläger haben am 23. Oktober 2007 Klage erhoben und haben erneut auf die gegebenen Begründungen zu den vorausgegangenen Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007 - die Gegenstand der Parallelverfahren L 13 AS 6/13 ZVW und L 13 AS 8/13 ZVW sind, vgl. insoweit die Urteile zu jenen Rechtsstreitigkeiten vom heutigen Tage - verwiesen.

    Ebenso wird verwiesen auf die Parallelverfahren zu den Aktenzeichen: L 13 AS 85/10, L 13 AS 374/10, L13 AS 324/09, L 13 AS 325/09, L 13 AS 322/09, L 13 AS 323/09, L 13 AS 376/10, L 13 AS 388/10, L 13 AS 375/10, L 13 AS 6/13 ZVW sowie 8/13 ZVW.

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